Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises darf die Ware weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
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